Sektion Grosses Moos

Vernehmlassung

Versorgungsplanung 2007-2010

08.02.2007

Die SVP Kanton Bern ortet im Entwurf der kantonalen Ver­sorgungspla­nung verschiedene Mängel und verlangt eine Überarbeitung.

 
Wir danken für die Gelegenheit, uns zur Versorgungsplanung 2007-2010 gemäss Spitalversorgungsgesetz zu äussern. Die Geschäftsleitung der SVP Kanton Bern nimmt zur Vorlage wie folgt Stellung.

1. Allgemeine Feststellungen
Der Bericht ist ein geeignetes Planungsinstrument und stellt ein Werk dar, auf dessen Grundlage die Versorgungsplanung für die somatische Akutversorgung, die Rehabilitation, die Psychiatrie und die Rettung konkretisiert werden kann. Das Gesamtwerk weist einen bemerkenswert hohen Detaillierungsgrad auf. Der grösste Teil der Überlegungen ist nachvollziehbar. In vielen Bereichen sind wir mit den Feststellungen und Absichten einverstanden. Die zehn strategischen Kernaussagen sind zwar verständlich, doch haben wir Vorbehalte anzubringen und Mängel aufzuzeigen.

Der Bericht weist jedoch unverkennbar Mängel auf:

Den Ausführungen in verschiedenen Kapiteln liegen Annahmen zugrunde, deren Herkunft und Berechnung zumindest unklar sind und deren Aussagekraft in Zweifel gezogen werden müssen.

Die SVP bestreitet nicht, dass derzeit zu viele Akutbetten vorhanden sind. Der Bedarf an künftigen Gesundheitsleistungen basiert jedoch einzig auf der Annahme, dass die Verlagerung der Patienten von der stationären zur teilstationären Behandlung in einem relativ hohen Umfang stattfindet. Die zu dieser Annahme führende Berechnungsgrundlage scheint uns zu schwach zu sein. Alternativmodelle für den Fall, dass die Verlagerung nicht im angenommenen Ausmass eintritt, fehlen gänzlich. Da die theoretischen Verlagerungszahlen mit Sicherheit nicht so eintreten werden, ist die Beherrschung der in Aussicht genommenen Massnahmen fraglich.

Die Planung, insbesondere jene der somatischen Akutversorgung, zeichnet sich durch eine Bevorteilung des Zentrums Bern aus. Zwar sollen Massnahmen gegen die notorische Überlastung des Inselspitals Bern ergriffen werden. Dennoch führen verschiedene Massnahmen dazu, dass die Patientenströme vermehrt als bisher ins Zentrum umgelenkt werden. Zugleich führt diese Politik zu einer Schwächung der Versorgung in den ländlichen Regionen, denen ein Teil der Patienten gewollt entzogen werden. Diese Gebiete werden dadurch versorgungspolitisch und wettbewerbsmässig benachteiligt.

Die Entwicklungen der Kosten sind nicht in allen Bereichen vollumfänglich abgebildet. Insbesondere in jenen Bereichen, wo austretende Patienten von nachgelagerten Diensten weiter betreut und nicht mehr unter Spitalaufwand aufgelistet werden, ist der Kostenaufwand nur %u201Ebis und mit Spital%u201C dargestellt. Der zu erwartende Kostenzuwachs bei den Spitex-Organisationen muss in einer transparenten Gesamtübersicht ebenfalls belegt werden, sonst ist die Kostendarstellung unvollständig.

Die Rettungsplanung darf nicht zu einem Übungsfeld werden, sondern muss vorab die in den Regionen hervorragend funktionierenden Rettungsdienste weiterhin gewährleisten. Die theoretisch-abstrakten Durchschnitts-Einsatzzahlen sind als Basis für die Organisation und die personelle Bestückung der regionalen Rettungsdienste nicht geeignet. Da wir die Auffassung vertreten, dass ein Rettungsdienst zwingend auf einem Regionalen Spitalzentrum basieren sollte, lehnen wir die Modelle mit 4 und 5 Rettungsregionen klar ab und treten entschieden für das 6-Regionen-Modell ein. Dem vorgelegten 6-Regionen-Modell liegen indessen Annahmen zur Ausstattung zugrunde, die wir als ungenügend erachten.

Antwort zu Frage 1:
Die Versorgungsplanung stellt eine gute Grundlage dar. Die Mängel sind jedoch offensichtlich, so dass das Werk in wesentlichen Teilen überarbeitet werden muss.


2. Somatische Akutversorgung
Unsere Bemerkungen zu der versorgungsplanerischen Strategie und zu den fünf vorgeschlagenen Massnahmen für 2007-2010 bringen wir unter Kapitel 1 und in den nachfolgenden Kapiteln an. Eine summarische Zusammenfassung aller Massnahmen unter diesem Hauptkapitel erübrigt sich und würde zu einer reinen Wiederholung.

Zusammenfassende Antwort:
Wir verzichten auf eine summarische Stellungnahme, da die Strategie und die Massnahmen unter den jeweiligen Kapiteln kommentiert werden.


2.1. Versorgungspolitische Massnahme 1
Im Zentrum steht klar die Leistung des RSZ. Eine angemessene Beteiligung der Privatspitäler darf nur in einem durch einen Leistungsauftrag klar definierten Rahmen erfolgen. Ergänzende Leistungen des Inselspitals können nur so verstanden werden, dass diese subsidiär aus Versorgungsgründen oder aber wegen Aus- und Weiterbildungsgründen des Inselspitals selbst nötig sind. Diese bald seit 25 Jahren bestehende, immer noch nicht gelöste Frage soll gemäss späteren Ausführungen im Bericht mit einem Projekt angegangen werden, in dem aber nicht die Kernfrage der falschen Zu -und Selbsteinweisungspraxis, sondern die Auslagerung ganzer Abteilungen aus dem Universitätsspital geprüft werden soll. Dieses Projekt ist falsch angelegt.

Angesichts der in der Vergangenheit stets wechselnder Definition, welcher Patient als teilstationär gilt, sowie in Kenntnis, dass die noch %u201Ejunge%u201C teilstationäre Behandlung vor allem zu Beginn sich rasant entwickelt hat, ist es sehr gefährlich, eine Fallumlegung von stationär zu teilstationär bis 51% in naher Zukunft anzunehmen. Die technische Weiterentwicklung und Änderungen im Anreizsystem sind hier noch viel zu unsicher. Viel eher dürfte eine Reduktion stationärer Betten über eine weitere Aufenthaltsverkürzung zu erreichen sein. In beiden Fällen werden der erwarteten Kostenreduktion unverständlicherweise die sicher deutlich erhöhten Spitexkosten nicht gegenübergestellt. Diese Tatsache ist umso bedauerlicher, als damit auch der Frage der Umlagerung von kantonalen Spitalkosten auf den Sozialhilfelastenausgleich und damit auch auf die Gemeinden ausgewichen wird.

Es ist richtig, dass das Angebot an medizinischen Grossgeräten gestrafft wird. Das kann aber nur funktionieren, wenn der Kanton auch im Privatbereich eingreifen kann. Es wäre unverständlich, wenn auf der einen Seite in den öffentlichen Spitälern abgebaut würde, die Privatspitäler aber keinen Abbau leisten müssten oder sogar weiter ausbauen würden.

Die angestrebte Entwicklung, mit der Post-Akut-Pflege (PAP) den teuren Aufenthalt im eigentlichen Akutbett zu verkürzen oder zum Teil einen zusätzlichen, nicht unbedingt indizierten Rehabilitationsaufenthalt zu verhindern, ist zu unterstützen. Fraglich ist, ob dadurch nicht tendenziell ein längerer Gesamtaufenthalt in einem Spital riskiert wird. Uns fehlen die diesbezüglichen Zahlen der bisherigen Pilotmodelle und damit der Beweis, dass mit den Fallpauschalen der Gesamtaufenthalt ohne zusätzliche Abgeltungen finanzierbar bleibt oder sogar günstiger wird.

Das Konzept, neben dem Geriatrischen Kompetenzzentrum am Zieglerspital in jedem RSZ über einen geriatrischen Stützpunkt zu verfügen, ist vermutlich richtig, auch wenn die Abgrenzung Innere Medizin zur Akutgeriatrie und die Ausgestaltung eines anerkannten Assessments unseres Erachtens immer noch mit grossen Fragezeichen behaftet ist. Wo schliesslich die Geriatrische REHA bei strenger Indikation, hohen Qualitätsansprüchen und ständiger Wirkungskontrolle geleistet werden kann, ist noch zu wenig klar. Die Rekrutierung der Leistungsanbieter wird gemäss Aussage 8.8.4. den RSZ überlassen.

Die Forderung nach der Integration einer Palliativpflege in die akute Grundversorgung muss von jedem RSZ sichergestellt werden. Diese Forderung ist auf einen
überwiesenen parlamentarischen Vorstoss zurückzuführen. Die Forderung war nicht unumstritten, weil diese Leistungen bereits heute erbracht werden. Gegen eine Institutionalisierung dieses Angebotes haben wir nichts einzuwenden.

Die Aussage, wonach der jetzige Anteil der nur Grundversicherten im Privatspital als angemessen beurteilt wird, ist zu hinterfragen, da die für die öffentlichen Spitäler erhobenen Leistungszahlen für die Privatspitäler weitgehend unbekannt sind. Uns ist auch die exakte Analyse nicht bekannt, die erkennen lässt, dass nicht unnötige Fälle generiert werden. Schliesslich ist eine angemessene Berücksichtigung der Privatspitäler nur akzeptabel, wenn diese durch einen Leistungsvertrag mit dem Kanton in das Gesamtsystem mit vorgegebenen Mengen, Qualitätsanforderungen und gleich langen Spiessen, auch bezüglich Aufnahmezwang eingebunden sind. Andernfalls werden die Leistungszahlen durch eine selektive Aufnahmepraxis klar verfälscht. Die ergänzenden Leistungen der Privatspitäler könnten auch bedarfsgerecht auf gewisse Disziplinen beschränkt werden.

Die Versorgungsplanung postuliert, dass für die medizinische Versorgungssicherheit die Erreichbarkeit eines RSZ sowohl im Normalfall mit motorisiertem Individualverkehr als auch im Notfall durch die Rettungsequipen innerhalb 30 Minuten sichergestellt wird. Diese Vorgabe kann im Kanton Bern häufig nicht eingehalten werden und ist als Qualitätskriterium für die Versorgungssicherheit auch ungeeignet. Entscheidend ist viel mehr die Zeit, die eine Rettungsequipe vom Rettungsstützpunkt bis zum Einsatzort braucht.

Antwort zu Frage 2.1:
Die Entwicklung einer guten, umfassenden Grundversorgung auf der Basis der Regionalen Spitalzentren (und in Zusammenarbeit mit den Ärzten und den nachgelagerten Organisationen) erachten wir als nötig. Die RSZ sorgen für eine Vernetzung zum Langzeitbereich und zu den Organisationen der spezialisierten Versorgung.

Die SVP verlangt eine vollständige, transparente Kostendarstellung, da der bei den Spitex-Organisationen zu erwartende Kostenschub ausgeklammert ist.


2.2. Versorgungspolitische Massnahme 2
Das Inselspital will zusammen mit der GEF in einem Projekt prüfen, welche Teile des Angebotes an Kliniken und Instituten nicht zwingend auf dem Inselcampus angeboten werden müssen. Zusätzlich soll mit wirksamen Impulsen der Patientenstrom unter Berücksichtigung der Patientenwahlfreiheit beeinflusst werden. Die Insel braucht offenbar möglichst viele einfache Fälle als Kostendeckungsbeiträge.

Was heute mit dem Projekt Grundversorgung bezüglich Auslagerung von Teilen von Kliniken und Instituten angegangen werden soll, wurde schon vor 2 Jahren in einer von der Insel gewünschten Zusammenarbeit zwischen Insel und Spital Bern eingeleitet. Leider ohne Erfolg. Wir vermuten, dass sich die Inselleitung nicht gegen die Klinikdirektorinnen und -direktoren durchsetzen konnte. Es ist deshalb nicht anzunehmen, dass in nützlicher Frist mit diesem Projekt etwas geschehen wird. Das RSZ Bern hat darauf insofern reagiert, als es ihre Raumplanung ohne die allenfalls einmal möglichen Verschiebungen plant.

Ein Kapazitätsgewinn im Inselspital wird sich einstellen, wenn tatsächlich weiterhin in erheblichem Ausmass eine Verschiebung von stationär zu teilstationär stattfinden wird. Die wirksamste Beeinflussung der Patientenströme erfolgt durch die klare Definition des Angebotes und die Klärung, dass im Normalfall ein Eintritt ins Inselspital nur durch Zuweisung durch Spitäler oder Ärzte oder die Einweisung via Rettungsdienste geschehen kann. Wenn am Inselspital der banale Eingriff nicht angeboten wird, hat der Patient auch keine Wahlfreiheit.

Projekte mit Auslagerung von Patienten erachten wir grundsätzlich als falsch.

Sofern die Kapazität vorhanden ist und die %u201EBaserate%u201C an allen Spitälern, auch der Insel, gleich hoch ist, ist nichts dagegen einzuwenden, auch einfache Fälle aus Aus- und Weiterbildungsgründen am Inselspital zu behandeln. Die Insel könnte diese Aus- und Weiterbildung allerdings auch an Teachingspitäler delegieren.
Wenn aber die einfachen Fälle zur Verbesserung der Rechnung nur dann etwas beitragen, wenn die Baserate am Inselspital höher ist, dann ist dies vor dem Hintergrund der Gesamtgesundheitskostenrechnung im Kanton falsch, weil teurer als nötig.

Antwort zu Frage 2.2:
Das Inselspital soll nur soviel Grundversorgung anbieten, als es für die Erfüllung des Lehrauftrages und die Weiterbildung der Ärzte zwingend benötigt. Die SVP fordert eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Insel und den RSZ.

Die Patientenströme in das Inselspital sollen durch eine klare Definition des Angebotes und mit einschränkenden Massnahmen (Eintritt nur durch Zuweisung von Spitälern und Ärzten oder durch Einweisung der Rettungsdienste) kanalisiert werden.


2.3. Versorgungspolitische Massnahme 3
Wir bestreiten nicht ab, dass derzeit ein Überhang an Akutbetten besteht. Die GEF geht jedoch etwas gewagt davon aus, dass 21% – 26% der bisher stationär behandelten Patienten teilstationär behandelt werden können und macht folgende
Aussagen: Die Hausärzte können dadurch die Patienten besser vorbereiten, die Spitex früher nachbehandeln. Die Versicherer werden mehr belastet, weil die öffentliche Hand nicht an die teilstationäre Behandlung zahlt, sollen aber angeblich in ähnlichem Ausmass durch die Reduktion der stationären Versorgung entlastet werden. Gefordert wird die Entwicklung und Akzeptanz eines einheitlichen und einfacheren Tarifsystems.

Wir befürworten eine Verlagerung von stationär zu teilstationär, weil dadurch insgesamt Investitions- und Betriebskosten eingespart werden können. Allerdings zweifeln wir an der Grössenordnung der Verlagerung. Der geplanten Verlagerung kann zudem nur zugestimmt werden, wenn die optimale Vor- und Nachbehandlung garantiert und auch durch die gleichen Finanzierer finanziert wird. Die zentrale Herausforderung wird also sein, ein Tarifsystem zu entwickeln, das die richtigen Anreize setzt, die Finanzierer schliesslich kostenneutral belastet und insbesondere nicht die Gemeinden vermehrt via SH-Ausgleich in die Finanzierung einbindet.

Antwort zu Frage 2.3.:
Wir bezweifeln die Grössenordnung der in Aussicht genommenen Verlagerungen an. Die Finanzierungsfrage und die Vereinheitlichung der Abrechnungsgrundlagen erfordern klare Lösungen.


2.4. Versorgungspolitische Massnahme 4
Für die SVP ist klar, dass Kooperationen unter den Spitälern gefördert werden müssen. In erster Linie sollte die Zusammenarbeit jedoch unter den öffentlichen Spitälern stattfinden, solange zwischen privaten und öffentlichen Spitälern nicht gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Wegen der flexibleren Investitionsfinanzierung, den kürzeren Entscheidungswegen und der allgemein höheren Attraktivität (Räume, Servicestandards etc.) könnten sich verbreitete Kooperationen zwischen den Regionalen Spitalzentren und Privatspitälern zum Nachteil der öffentlichen Spitäler entwickeln.

Die interkantonalen Kooperationsprojekte scheinen uns sinnvoll. Grundsätzlich sollten nicht einseitige Abkommen wie jenes mit dem Kanton Solothurn für die Bevölkerung des unteren Fraubrunnenamtes, sondern Vereinbarungen mit gegenseitigem Nutzen abgeschlossen werden.

Die Entwicklung der Spitalmedizin wird voranschreiten. Änderungen in der Spitallandschaft dürften sich nicht vermeiden lassen. Im Interesse einer verlässlichen Versorgung, die von weiten Teilen der Bevölkerung mitgetragen wird, ist es unabdingbar, dass grössere strukturelle Änderungen umsichtig angegangen und überlegt bearbeitet werden. Der Versuch, mit recht problematischen Berechnungen mögliche Entwicklungen auf ein Jahrzehnt hinaus aufzufangen und schon jetzt darzustellen, erachten wir als gewagt, weil ein erhebliches Mass an Unsicherheit besteht. Nach Ansicht der SVP müssen Entwicklungsschritte in Zusammenarbeit zwischen Spitalamt und den Regionalen Spitalzentren entwickelt und in kleineren Zeiteinheiten (beispielsweise 3 Jahre) geplant werden.

Für die Versorgung älterer Patienten drängt sich eine ganzheitliche Betrachtungs- und vernetzte Handlungsweise auf. In diesem Sinn erachten wir die heutige Trennung des Langzeitbereichs und des Akutbereichs bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion in zwei unabhängige Ämter als nicht sachgerecht. Den Modellversuch Geriatrie unterstützen wir an sich, auch wenn davon keine finanziellen Verbesserungen zu erwarten sind.

Antwort zu Frage 2,4:
Die Förderung von Kooperationen (vor allem unter öffentlichen Spitälern) unterstützten wir. Die SVP spricht sich auch für interkantonale Kooperationen auf Gegenseitigkeit aus.

Die Umwandlung und die Schliessung von Akutstandorten muss nach Ansicht der SVP umsichtig vorbereitet werden. Mögliche Restrukturierungen sollen nicht auf zehn Jahre hinaus, sondern in kürzeren Zeitabschnitten (3 Jahre) geplant werden.

Der geplante Modellversuch Geriatrie ist durchzuführen.


2.5. Versorgungspolitische Massnahme 5
Laut Versorgungsplanung besteht ein eigentlicher Investitionsstau, weil in den letzten Jahren nur dort investiert worden ist, wo dies für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig war. Der Kanton will jetzt vor allem dort investieren, wo der Wandel von stationär zu teilstationär solche Investitionen nötig macht. Zudem will er in Erfüllung der Motion Eberle (Spitalversorgungskommission) eine vom Betriebsaufwand abhängige prozentuale Investitionsquote festlegen. Grosse Vorhaben wie Neubauten wären damit nicht finanziert.

Es ist richtig, dass zurzeit ein Investitionsstau vorhanden ist. Es ist auch richtig, in das ehrgeizige Ziel %u201EWechsel von stationär zu teilstationär%u201C zu investieren.
Wenn aber durch die Straffung des stationären Angebotes längerfristig seriös berechnet grössere Einsparungen erzielt werden können, sollte die Finanzierung auch solcher Grossprojekte geprüft werden. Als Beispiel seien die Zusammenlegung der RSZ SRO und RSE oder die Aufgabe der Spitäler Tiefenau und Ziegler zu Gunsten eines Neubaus an Stelle kostspieliger Sanierungen erwähnt.

Hingegen darf sich die Investitionstätigkeit nicht ausschliesslich oder vor allem auf die Verlegung von Leistungen in den teilzeitstationären Bereich beschränken. Ausgewiesene Investitionsvorhaben in Akutbereichen der Regionalen Spitalzentren sind ebenso zu bewilligen, sonst werden die Leistungsangebote von Privatspitälern überproportional an Zuzug gewinnen.

Eine Investitionsquote in Abhängigkeit des Betriebsaufwandes setzt den falschen Anreiz. Hohe Verwaltungskosten ergeben dann z.B. eine erhöhte Investitionsquote. Die Quote müsste abhängig sein vom Caseload, der eigentlichen Leistung einer Unternehmung. Das verlangte die Motion Eberle (SpVG-Kommission)

Antwort zu Frage2.5:
Investitionen zum Ausbau der teilstationären Leistungsangebote sind an sich richtig, doch dürfen die Akutbereiche der Regionalen Spitalzentren nicht vernachlässigt werden. Der Wettbewerbsnachteil zugunsten der Privatspitäler dürfte sich sonst noch vergrössern.


3. Versorgungsplanung im Bereich der Rehabilitation

Antwort zu Frage 3:
Mit den allgemeinen Zielsetzungen im Bereich der Rehabilitation erklären wir uns einverstanden. Die teilstationäre und ambulante Rehabilitation muss Bestandteil des Leistungsangebotes der Regionalen Spitalzentren sein.


3.1. Massnahmen im Bereich der organspezifischen Rehabilitation
Da die Post-Akut-Pflege ausgebaut wird, dürfte der Bedarf an stationären Rehabilitationsleistungen abnehmen. Im Interesse einer klaren Aufgabenerfüllung sollten die Regionalen Spitalzentren einen Leistungsauftrag für teilstationäre und ambulante Rehabilitation mit einer klaren Abgeltungsregelung erhalten.

Gemäss den Planungszahlen des Kantons ist bei den Fallzahlen im stationären Bereich der Akutversorgung im Jahr 2010 im Vergleich zu 2004 mit einem Rückgang zu rechnen. Auch im stationären Rehabilitationsbereich nehmen die Fallzahlen ab. Mit Überkapazitäten bei den Spitalbetten ist zu rechnen. Dies führt uns zur Forderung, den Vertrag mit der Rehabilitationsklinik Montana zu kündigen und den Rehabilitationsbedarf in erster Linie mit den bestehenden Kapazitäten im Kantonsgebiet abzudecken. Beginnt der Kanton nicht zum jetzigen Zeitpunkt mit dieser sich bereits seit längerem aufdrängenden Strukturbereinigung in der Rehabilitation, so wird er bereits im ersten Planungsumgang den ihm vom neuen Spitalgesetz vorgegebenen Zielen nicht gerecht.

Es geht dabei nicht um eine verpönte %u201EDestabilisierung des Systems durch kurzfristige radikale Struktureingriffe%u201C, wie vom Kanton allenfalls befürchtet, sondern um die unmissverständliche Einleitung eines mehrere Jahre benötigenden Veränderungsprozesses. Nicht nur Klarheit gegenüber der Klinik in Montana ist gefragt. Es geht auch darum, den im Kantonsgebiet liegenden Rehabilitationskliniken einen auf lange Sicht angelegten Versorgungsauftrag auf sicherer Grundlage zu geben. Die bestehenden Angebote sind in der Lage, wenn nötig unter Ausnützung von frei werdenden Bettenkapazitäten in heutigen Akutspitälern, den Rehabedarf abzudecken. Das hin und wieder gehörte Argument, die mit unserer Forderung verbundenen einmaligen Verlegungskosten wären höher als der Nutzen, ist angesichts der vorhandenen Strukturen auf Kantonsgebiet und damit in direkter Nähe zu den bevölkerungsreichen Gebieten und angesichts der in wenigen Jahren möglichen Einsparungen bei den Betriebskosten nicht stichhaltig. Dazu kommt, dass in Montana eine Desinvestition mit gutem Erfolg möglich wäre. Ausgeblendet ist damit der nicht unerhebliche Investitionsbedarf, der in Montana in den nächsten Jahren anfallen dürfte.

Antwort zu Frage 3.1:
Die SVP unterstützt eine patientengerechte Rehabilitation. Die Frage der Leistungsverrechnung muss vorrangig gelöst werden. Die Investitionen in Betriebseinrichtungen und die allgemeine Prozessoptimierung sollte in zweiter Linie gelöst werden.

Die Begründung zur Aufrechterhaltung der Klinik Montana ist ungenügend und entspricht nicht dem Prüfungsauftrag. Der Vertrag mit der Klinik Montana ist aus Gründen der Überkapazitäten und des anstehenden Investitionsbedarfs zu kündigen. Eine erfolgreiche Desinvestition ist möglich


3.2. Massnahmen im Bereich der geriatrischen Rehabilitation
Laut Versorgungsplanung soll es den RSZ freistehen, den Leistungsanbieter für geriatrische Rehabilitation selber zu bestimmen. Dieser muss aber 15 namentlich genannte Anforderungen erfüllen, um einen Leistungsauftrag des Kantons zu erhalten.

Grundsätzlich ist aus fachlicher Sicht das Konzept der geriatrischen Rehabilitation in Ordnung. Fragen sind offen. Es ist festzustellen, dass hier eine Planung zu einem Angebot vorliegt, das es bisher im Kanton Bern in dieser Grösse nicht explizit gegeben hat. Bei Genehmigung all dieser Kriterien müssten die Finanzierung, die Qualität und die Prozesse festgelegt werden. Es ist zu definieren oder erst zu evaluieren, wann die REHA beginnt, wie lange sie maximal sinnvoll durchgeführt werden soll und ob nicht in vielen Fällen in C-Institutionen, die natürlich nicht alle genannten Kriterien erfüllen können, eine gewisse Anzahl Betten zur intensiven aktivierenden Pflege bereitgestellt werden sollten. Die Rückkehr nach Hause auch nach solchen Aufenthalten, die vermutlich deutlich weniger kosten, ist mehrfach dokumentiert.

Antwort zu Frage 3.2:
Im Konzept der geriatrischen Rehabilitation sind viele Fragen offen, da man heute dieses Angebot im Kanton Bern in dieser Grössenordnung nicht kennt.


4. Psychiatrieplanung
Die der Psychiatrieplanung zu Grunde liegende Analyse ist umfassend und zeigt in seltener Offenheit auch mehrere Schwachstellen auf. Das methodische Vorgehen und der daraus entstandene Paradigmenwechsel (zuerst Prüfen und Überlegen und erst dann Strukturen anpassen) sind erfolgsversprechend. Es ist absolut erforderlich, dass das ganze Versorgungsangebot, bestehend aus ambulanten Diensten, teilstationärem und stationärem Angebot, Rehabilitationseinrichtungen sowie Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für psychisch Behinderte, im Kanton Bern vorhanden ist und dass auf eine ausgeglichene regionale Verteilung geachtet wird. Die ganze Versorgungskette darf wegen der Unterstellung des gesamten Psychiatrieangebotes unter zwei Gesetze (Spitalversorgungs- und Sozialhilfegesetz) keine Schwachstellen aufweisen. Den nicht zu vermeidenden Schnittstellen ist besondere Beachtung zu schenken. Es ist zu prüfen, ob die beiden Bereiche nicht unter einem Dach (Gesetz) vereint werden könnten.

Antwort zu Frage 4:
Die strategischen Zielsetzungen erachten wir grundsätzlich als richtig. Wir fragen uns aber, ob der ganze Psychiatriebereich wegen den Schnittstellen nicht in einem einzigen Gesetz geregelt werden sollte.

4.1. Psychiatriegrundsätze
Zum Krankheitsbegriff: Vorausgesetzt ist das Vorliegen einer nach anerkannten Kriterien diagnostizierten psychischen Krankheit, Störung oder Behinderung bzw. die Abklärung, ob eine solche vorliegt. Dieser wichtige Satz hat bei inkonsequenter Handhabung vor allem finanzielle Auswirkungen ausserhalb der eigentlichen Behandlungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen. Dazu gehören die IV und der Straf- und Massnahmenvollzug.
Die Komplementarität zwischen institutioneller Psychiatrie und weiteren Angeboten soll ihrer Bedeutung gerecht werden und darf nicht zu einer Entweder-oder-Lösung führen. Beim Leistungsumfang der psychiatrischen Grundversorgung fehlt der Hinweis, dass die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein sollen. In Bezug auf besondere Regelungen für Einrichtungen für psychisch Behinderte ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit mit der institutionellen Psychiatrie absolut erforderlich ist. Im Bereich des Angebots der überregionalen Versorgung müssen einerseits eine gegenseitige Aufnahmepflicht unter den Kantonen und andererseits die interkantonale Zusammenarbeit für spezialisierte Institutionen angestrebt werden.

Antwort zu Frage 4.1:
Die Psychiatriegrundsätze sind sinnvoll und leuchten ein. Wichtig ist, dass sie auch eingehalten resp. umgesetzt werden. Die Entwicklungsrichtung ist gut, vor allem in den Punkten 6, 9 und 11.


4.2. Versorgungsplanerische Massnahmen
Die in der aktuellen Planungsperiode vorgesehenen Massnahmen korrespondieren mit den aufgezeigten Schwachpunkten. Man kann sich höchstens fragen, ob es tatsächlich bei offensichtlichen Mängeln noch lange Projektstudien braucht. Auf der anderen Seite entspricht dieses Vorgehen dem eingeleiteten Paradigmenwechsel und den strategischen Zielsetzungen. Für die Schwachpunkte Optimierung der Zusammenarbeit mit frei praktizierenden Ärzten, Kooperation institutionelle Psychiatrie und weitere professionelle Dienste, regionale Ungleichheiten bei der Inanspruchnahme des stationären Angebotes, uneinheitliche Weiterentwicklung des Versorgungssystems und Angebot von gerontopsychiatrischer Langzeitpflege in den Kliniken sind in der Planungsperiode 2007 bis 2010 keine Massnahmen vorgesehen. Die SVP vermutet, dass dies mit fehlenden personellen und finanziellen Mitteln zu tun hat. Allerdings ist zu erhoffen, dass mit dem soeben gestarteten Projekt zur Weiterentwicklung der Psychiatrieversorgung auch für diese Punkte Massnahmen erarbeitet werden. Insbesondere drängen sich Massnahmen zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen frei praktizierenden Ärzten und psychiatrischen Institutionen auf. Diese könnten ebenfalls in einem Modellversuch erarbeitet werden.

Im Rahmen der beiden Projekte Ausbau der gemeindeintegrierten Akutbehandlung muss unbedingt auf die Frage des Bettenabbaues in den grossen Kliniken geprüft werden.

Es hätte der Transparenz des Berichtes gut getan, wenn bei jeder einzelnen Massnahme eine klar beschriebene Zielsetzung aufgeführt worden wären. Dieser hätten die Pilotprojekte gegenübergestellt werden müssen, mit welchen die Erreichbarkeit der Zielsetzung zu überprüfen beabsichtig wären (zum Beispiel in tabellarischer Form mit Schwachpunkt %u2013 Handlungsbedarf %u2013 Zielsetzung %u2013 Massnahmen).

Bedauernswert ist, dass dieser an und für sich gute und realistische Bericht zur Psychiatrieplanung nicht bereits vor einigen Jahren vorgelegt wurde. Er hätte ohne weiteres auch ohne das neue Spitalversorgungsgesetz in dieser Form erarbeitet werden können.



Antwort zu Frage 4.2:
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind gut mit Einschränkung der oben aufgeführten Vorbehalte. Die konkreten Strukturen für die Schaffung der Psychiatrieregionen sollten nach Möglichkeit nicht erst in der nächsten Planungsperiode vorliegen, da ohne diese mit den entsprechenden Massnahmen diverse Schwachpunkte weiter bestehen. Ebenso dringend ist die Behebung des Schwachpunktes %u201EUneinheitliche Weiterentwicklung%u201C, damit weitere Fehlentwicklungen oder Schwergewichtsverlagerungen in die falsche Richtung vermieden werden können. Präzisere und erweiterte Leistungsaufträge an die regionalen Psychiatriedienste und auch an die stationären Klinken sollten ohne vorausgegangene umfangreiche Pilotprojekte möglich sein.


5. Rettungswesen

Antwort zu Frage 5:
Die SVP vertritt die Auffassung, dass mit Ausnahme der Region Bern die Regionalen Spitalzentren grundsätzlich für die Organisation des Ret¬tungs¬we¬sens verantwortlich sein sollten. Es soll ihnen überlassen werden, ob sie den Rettungsdienst selbst übernehmen oder durch Verträge von Dritten sicher¬stellen. Selbstverständlich haben die RSZ über die Rettungsdienste ge¬trennte Rechnungen zu führen.

Nach Ansicht der SVP darf das Rettungswesen nicht durch grössere Organisa¬tions¬einheiten weiter konzentriert werden. Die Gründe für grössere Rettungsregionen sind in der Versorgungsplanung nicht belegt. Zudem fehlen konkrete Angaben, dass die heutigen Rettungsdienste den Kriterien nach wirtschaftlicher Arbeitsweise nicht entsprechen.

Der Grosse Rat hat im November eine Motion klar überwiesen, die die Beibehaltung des heuti¬gen 6-Regionen-Modell verlangt. Der Regierungsrat hat diesen Beschluss zu vollzie¬hen.


5.1. Modell zur Versorgung mit Rettungsleistungen
Das 4-Regionen-Modell basiert auf unrealistischen Annahmen und weist in Anbe¬tracht der in der Planung zugrunde gelegten (tiefen) Anzahl von gleichzeitig einsatz¬be¬reiten Rettungsequipen erhebliche Nachteile auf. Es müsste mit einem Qualitätsab¬bau gerechnet werden. Die gegenteiligen Beteuerungen vermögen nicht zu überzeu¬gen. Zusätzlich müssten neue Strukturen aufgebaut und auf Synergieef¬fekte in der Zusammenarbeit mit den Spitälern verzichtet werden. Das 5-Regionen-Modell vermag auch nicht zu überzeugen. Ohnehin scheint der Vorschlag nur eine Verlegenheitslösung zu sein, da sich zwischen der administrativ geprägten Bezirks¬verwaltung (Grundmodell für 5 Regionen) und dem Rettungswesen keine sinnvollen Querverbindungen ergeben. Die Verhältnisse von voll ausgelasteten, in dicht bevölkerten Regionen handelnden Rettungsdiensten wie jene der Sanitätspolizei Bern lassen sich insbesondere nicht auf Landregionen übertragen. In ländlichen Gebieten verlaufen die Einsätze der Rettungsdienste nicht li¬near-sta¬tistisch, sondern sind geprägt von überproportional vielen zeitgleichen Einsätzen und von Phasen mit Wartezeiten ohne Ernsteinsätze. Die Erfahrung zeigt, dass Rettungsdienste in Regionalen Spitalzentren flexibel eingesetzt werden können.

Die SVP unterstützt das oberste Ziel, das Rettungswesen auf dem Stand der heute erreichten Qualität zu halten. Mit der angestrebten Lösung des 4-Regionen-Modells ist diese Zielsetzung jedoch nicht zu erreichen. Vielmehr sind Voraussetzungen zu schaffen, damit im Kanton Bern weiterhin hervorragend funktionierende Rettungsdienste im Einsatz stehen. Das im Planungsbericht dargestellte 6-Regionen-Modell geht bereits von einer kleineren Anzahl Rettungsequipen aus. Dieser Umstand dürfte zwangsläufig erhebliche Engpässe verursachen. Die Dotierung des 6-Regionen-Modells mit Equipen und Rettungsstationen ist zu hinterfragen. Das 4-Regionen-Modell basiert auf einer noch kleineren Anzahl Rettungsequipen, womit in der Praxis ein gravierender Qualitätsverlust Realität würde. Anhand von regionalen Rettungsstatistiken lässt sich erkennen, dass beide Reduktionsmodelle von theoretischen Fallzahlen und Durch¬schnittswerten ausgehen, die in dieser Form nicht zutreffen. Unseres Erachtens ist es fragwürdig, den Zukunftsbedarf für den anspruchsvollen Rettungsdienst nicht aufgrund von effektiven Zahlen, sondern von theoretischen Durchschnittswerten zu berechnen.

Im Planungsbericht wird vorausgesagt, dass nach heutigem Kenntnisstand die Menge der erforderlichen Rettungsleistungen bis ins Jahr 2011 nur geringfügige Veränderungen erfahren wird. Diese Annahme ist nicht haltbar, weil sie mit der Realität nicht übereinstimmt. Mehrere regionale Rettungsdienste weisen in den letzten Jahren zum Teil sehr stark steigende Rettungszahlen aus. Es ist nicht einzusehen, wieso sich diese Entwicklung bis ins Jahr 2011 plötzlich ganz anders gestalten soll. Leider enthält der Bericht keine Angaben, auf welchen Fakten diese Trendzahlen beruhen.

In der kantonalen Abstimmung ist das neue Spitalversorgungsgesetz deutlich angenommen worden. Die Stimmberechtigten haben damit auch den 6 Versorgungsregionen ausdrücklich zugestimmt. Mit Erstaunen nimmt die SVP zur Kenntnis, dass der Grundsatz des 6-Regionen-Modells bereits vor der Umsetzung des SpVG umgestossen werden soll. Hinzu kommt, dass der Grosse Rat in der Novembersession 2006 mit deutlicher Mehrheit eine Motion überwiesen hat, die die Beibehaltung der 6 Rettungsregionen verlangt. Diese beiden politischen Vorgaben sollten eigentlich Anlass sein, anderweitige Ideen ausserhalb des 6-Regionen-Systems aufzugeben.

Laut Versorgungsplanung wird die Abgeltung der Vorhalteleistungen auf der Basis von drei verschiedenen Faktoren (Bevölkerungszahl, Fläche, Anzahl Einsätze) berechnet. Die Faktoren und die Gewichtung sind allerdings nach unserer Auffassung ungeeignet. Mit der Gewichtung der Bevölkerungszahl (45%) dürften insbesondere touristische Gebiete benachteiligt sein, weil die Touristen nicht als Einheimische gelten und statistisch ausgeblendet werden. Der Faktor Fläche dient dazu, die längeren Einsatzdistanzen zu gewichten. Mit 5% dürfte er aber ungenügend abgedeckt sein. Die Anzahl Einsätze schliesslich sind als weiterer Gewichtungsfaktor ungeeignet. Mit der Vorhalteleistung werden die Wartezeiten abgegolten. Die Kosten werden demgegenüber über die fakturierten Erträge finanziert. Nach dieser Berechnung wird ein besser und regelmässig ausgelasteter Rettungsdienst eine höhere Vorhalteleistung erhalten, obwohl weniger Wartezeiten zu verzeichnen sind. Weniger ausgelastete Rettungsdienste mit mehr Wartezeiten erhalten demnach eine tiefere Vorhalteleistung und werden damit bestraft %u2013 ein wohl systembedingtes Unding! Die SVP lehnt die Berechnungsformel und das geplante System der Abgeltung der Vorhalteleistung ab.

Antwort zu Frage 5.1:
Die SVP tritt entschieden dafür ein, dass die Regionalen Spitalzentren weiterhin Basis der Rettungsdienste sind, und stellt sich klar hinter das 6-Regionen-Modell. Die Modelle mit 4 und 5 Regionen lehnen wir entschieden ab. Verbesserungsmöglichkeiten sind in den Bereichen Fahrzeugbeschaffung, Schulung, Fortbildung und in der koordinierten Einsatzplanung möglich. Die Umsetzung der Modelle 4 und 5 Regionen sind nur bei unhaltbaren Qualitätseinbussen bei der Rettung möglich. Für die Fortführung des 6-Regionen-Modells sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.


6. Konsultationsverfahren
Mit dem Vorgehen und der Art der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens sind wir einverstanden.


7. Bemerkungen zu weiteren Punkten der Versorgungsplanung
In der Versorgungsplanung fehlen Angaben und Zielsetzungen zu Rekrutierung und Ausbildung von Personal, was wir als Mangel erachten. Es ist zu befürchten, dass dem bernischen Gesundheitswesen in absehbarer Zeit Pflegepersonal fehlen wird. Die GEF muss ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass in genügender Zahl Personen für die Basispflege zur Verfügung stehen.


Wir hoffen, Ihnen mit unseren Bemerkungen Anregungen für die Überarbeitung der Versorgungsplanung gemäss Spitalversorgungsgesetz zu geben, und erwarten eine gebührende Berücksichtigung.