Sektion Grosses Moos

Vernehmlassung

Teilrevision des Volksschulgesetzes

08.06.2007

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken der Erziehungsdirektion für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Teilrevision des Volksschulgesetzes.

Grundsätzliches:

Die SVP legt grossen Wert auf eine gute Bildungsqualität an unseren Schulen, welche den Schüler/Innen eine optimale Startmöglichkeit ins Berufsleben ermöglich. Wir erwarten trotz allem, dass mit den finanziellen Mitteln sorgfältig umgegangen wird. Die finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der verschiedenen Projekte muss im vorgesehenen Rahmen eingehalten und mit dem zukünftigen Rückgang der Schülerzahlen aufgefangen werden. Wir stellen fest, dass viel auf Verordnungsstufe geregelt wird, deshalb muss der Verordnungsentwurf der vorberatenden Kommission spätestens zur zweiten Lesung vorliegen. Spätestens bis zur ersten Lesung erwarten wir den fehlenden Prüfungsbericht zur Motion \“Wenn schon Tagesschulen, dann ein Betreuungsabzug für alle Familien\“.

Die SVP anerkennt, dass in der heutigen gesellschaftlichen Realität ein bedürfnisgerechtes Tagesschulangebot geschaffen werden muss. Dies dient nicht nur bildungs-, sondern auch wirtschafts- und familienpolitischen Zielen, hinter denen die SVP stehen kann. Dabei vertritt sie allerdings ganz klar die Auffassung, dass den nach wie vor prekären finanzpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden muss. Schliesslich ist es der SVP auch ein Anliegen, bei der Ausgestaltung des Tagesschulangebots die in unserem vielfältigen Kanton sehr unterschiedlichen Bedürfnisse je nach Gemeinde und Regionen zu berücksichtigen und dabei gleichzeitig die Gemeindeautonomie zu stärken. Dies entspricht unseres Erachtens dem sinnvollen Subsidiaritätsprinzip. In diesem Sinne vertritt die SVP die klare Haltung, dass es den Gemeinden überlassen werden muss, ob und in welcher Art und Weise sie ein Tagesschulangebot schaffen wollen. Eine Verpflichtung der Gemeinden, bei der Erfüllung von vom Kanton formulierten Bedingungen, eine Tagesschule einzurichten, lehnen wir ab. Ebenso ist es der SVP ein Anliegen, nicht mit hohen Standards Kosten zu provozieren, welche schlussendlich nicht nur die finanzpolitischen Ziele, sondern allenfalls auch die gerechte Versorgung des gesamten Kantons gefährden könnten. (Art. 14e Abs. 3 und Art. 14f Abs. 1).

Trotz dieser Überlegungen schliessen wir eine kantonale Mitbeteiligung an der Finanzierung von Teilen der Tagesschulen nicht aus. Dabei denken wir vor allem an die Aufgabenhilfe, welche oft von Lehrkräften oder ähnlich qualifiziertem Personal angeboten wird. Deren Gehälter können unserer Ansicht nach dem Lastenausgleich der Lehrergehälter belastet werden. Hingegen sind wir gegen die Festlegung von Normkosten als generell gültige Richtlinie. Aus unserer Sicht sind die effektiven Kosten dem Lastenverteiler zu belasten bis zur gültigen Maximalhöhe der Normkosten. Damit wird sicher gestellt, dass der Anreiz auf allen Stufen bestehen bleibt, die Kosten für die Leistungserbringung möglichst tief zu halten.

Aus der Sicht der SVP ist es wichtig, die Eltern angemessen an den Kosten der Tagesschulangebote zu beteiligen. Wir anerkennen auch, dass dieser Beitrag nicht zu hoch wird, weil sonst die Gefahr besteht, dass einkommensstarke Eltern ihre Kinder privat betreuen lassen, was sowohl gesellschaftspolitisch als auch unter dem Aspekt der Kostenbeteiligung der Eltern insgesamt für das Angebot des Staates nachteilig wäre. Aus diesen Überlegungen beantragen wir Ihnen konkret folgende Änderungen am Gesetzestext.

Detailberatung:

Artikel 8

Absatz 2: Die SVP ist mit 38-39 Schulwochen einverstanden.

Absatz 4: Die Schul- und Ferienzeiten sind innerhalb der Schulstufen und der Verwaltungs- oder Schulkreise gleich zu setzen.

Artikel 11a: Aus der Umsetzung dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen!

Artikel 14 d
Absatz 1: Die Gemeinden können ein Tagesschulangebot führen….
Absatz 2: Text ersetzen durch: \“Die Gemeinden regeln, wann die Nachfrage zur Schaffung eines Tagesschulangebotes genügend ist, und sie erlassen die Vorschriften für das Tagesschulangebot, insbesondere über:
a) die Ausbildung des Personals
b) die Räume
c) das Qualitätsmanagement\“
 
Artikel 14 e
Absatz 1: Dieser müsste wie folgt beginnen: \“Die Lohnkosten, höchstens aber die Normlohnkosten abzüglich der anrechenbaren Erträge\“….
Absatz 2: Normlohnkosten durch Lohnkosten ersetzen.
Absatz 3: Wir verstehen, dass mit dieser Bestimmung eine Sicherheit vor unüberblickbaren Kosten geschaffen werden soll. Durch deren Anwendung im Fall eines zu grossen Erfolgs der Tagesschulen können aber Ungerechtigkeiten entstehen. Deshalb sind wir dezidiert der Auffassung, dass besser von Anfang an Massnahmen zur Begrenzung der Kosten und zur Verantwortung der Gemeinden beschlossen werden, anstatt im Nachhinein mit solchen Beschränkungen Ungerechtigkeiten zu erzeugen. Bis zur zweiten Lesung legt die Regierung Vorschläge von Massnahmen zur Begrenzung der Kosten der vorberatenden Kommission vor.

Artikel 22/23 Gehören in die Zuständigkeit der Schulkommission. Dies führt zu einer breiteren Abstützung der Entscheide und verhindert, dass Entscheide von Einzelpersonen gefällt werden können.

Artikel 31 Die Mitwirkungspflicht der Eltern muss präziser festgelegt werden.

Artikel 36 Den Schulleitungen obliegen die pädagogische und betriebliche Führung.

II. Folgende Erlasse werden geändert:

Artikel 7 Wir fordern einen Lehrplan mit konkreteren Vorgaben.

Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Stellungnahme zur Präzisierung des Volksschulgesetzes beitragen können, und danken Ihnen im Voraus für die Berücksichtigung unserer Anliegen.