Sektion Grosses Moos

Vernehmlassung

Stellungnahme zur Richtplananpassung 06

13.02.2007

Die Anpassung des Richtplanes ist sehr umfangreich geworden. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und auch für die übersichtliche Darstellung im Überblick. Wir werden uns nachfolgend zu den wichtigsten Änderungen äussern.

Richtplananpassungen (Vernehmlassung)

Der kantonale Richtplan ist am 27. Februar 2002 vom Regierungsrat beschlossen und am 2. Juli 2003 vom Bundesrat genehmigt worden. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Aufgrund des Controllings 06 sollen verschiedene Strategien und Massnahmenblätter angepasst werden. Es stehen heute nur diese Anpassungen zur Mitwirkung (Frist: bis 16. Februar 2007), nämlich

– die Anpassungen von 5 Strategien

– die Anpassungen von zehn Massnahmeblättern

– drei neue Strategien

– zehn neue Massnahmeblätter

Allgemeine Vorbemerkung

Der Regierungsrat legt in seinem Richtlinienbericht 2006 betreffend die Richtlinien der Regierungspolitik 2007 %u2013 2010 grossen Wert auf den Zusammenhalt in unserem topographisch, wirtschaftlich, sprachlich und kulturell sehr vielgestaltigen Kanton, und räumt ein, dass dies eine grosse Herausforderung für Politik und Gesellschaft darstelle. Es könne nicht darum gehen, die Unterschiede zu verleugnen oder einebnen zu wollen.

Im Vordergrund müsse vielmehr die Suche nach gemeinsamen Zielen und Werten stehen sowie die Schärfung des Bewusstseins, in durchaus unterschiedlichen Belangen doch aufeinander angewiesen zu sein.

Besonders gefordert werde der Kanton im Verhältnis zwischen Agglomerationen und eher ländlichen Gebieten. Die Förderung der Agglomerationen als Zentren und zugleich Motoren, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung, sei gerade vor dem Hintergrund der gesamtschweizerischen und internationalen Entwicklung unabdingbar. Zugleich sei es auch eine Aufgabe des Kantons, die Entwicklungsmöglichkeiten und -chancen der ländlichen Regionen aufrecht zu erhalten und zu fördern.

Vorgaben an die Ortsplanungen

Anpassung Strategie A.01, A.05, B.10

Einzonungen und Umzonungen müssen ausreichend mit dem ÖV erschlossen sein oder die ÖV-Erschliessung der Areale ist sichergestellt.

Die ÖV-Linie ist im Grundaufgebot aufgenommen. Die Finanzierung der Linie oder Haltestellen ist mind. 15 Jahre gesichert.

Die Entwicklung des ländlichen Raums wird somit stark eingeengt und fast verunmöglicht.

Diesen Vorhaben können wir nicht zustimmen

Ist der Anteil der Wohnbevölkerung ausserhalb der Bauzone in einer Gemeinde grösser als 25%, so ist dieser bei der Berechnung des Baulandbedarfs anteilsmässig zu berücksichtigen.

In Gemeinden mit einem grossen Anteil an landwirtschaftlicher Bevölkerung (zum Teil über 50% ausserhalb der Bauzonen) würde dieser Abschnitt angewendet. Hier ist eine Konkretisierung wünschenswert. Wir akzeptieren keine zusätzliche Einschränkung.

12 Kurspaare beim ÖV pro Tag

Das bedeutet für viele Gemeinden Entwicklungsstillstand.

Der Mindestbedarf von 0,5 ha sowie 20% der Neueinzonungen müssen nicht mit dem ÖV erschlossen werden.

Diese Massnahme ist unserer Meinung nach nur ein Tropfen auf den heissen Stein. 0,5 ha bringen keine Entwicklung, vor allem im ländlichen Raum.

Wir stützen uns auf die Strategie zur differenzierten Stärkung des ländlichen Raums, welche besagt, dass der Ausbau bestehender und Ansiedelung neuer KMUs durch den Kanton zu fördern ist.

Zusammenfassend sind wir für die Beibehaltung der bisherigen Einzonungsregelungen. Das Kriterium %u201E25% Anteil der Wohnbevölkerung ausserhalb der Bauzone%u201C ist ersatzlos zu streichen. Die Entwicklungen der Gemeinden dürfen nicht noch weiter durch kantonale Vorgaben eingeschränkt werden.

Inhalte zum ländlichen Raum

Strategiekapitel F: Regionale Stärken erkennen und fördern

Wir begrüssen das Modell der Regionalkonferenz. Zum Teil funktioniert dieses Modell schon heute, der Gemeindegedanke wurde jedoch zu stark in den Vordergrund gestellt.

C4 Land- und Waldwirtschaft

Im Mittelland, speziell auf rationell bewirtschaftbaren Flächen, wird über den Strukturwandel eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsproduktivität angestrebt. In topographisch und klimatisch ungünstigen, peripheren Gebieten besteht die Absicht mit einem räumlich differenzierten Einsatz, die Land- und Regionalwirtschaft zu fördern, die wesentlich zur Pflege der Kulturlandschaft und dezentralen Besiedelung beiträgt.

Viele der rationell bewirtschafteten Flächen werden mit Wohnbauten belegt. Hier muss eine klare Strategie entwickelt werden. Wohnbauten sind wenn möglich in Hanglagen zu setzen. Im Hügel wie im Berggebiet muss auch eine produzierende Landwirtschaft im Vordergrund stehen. Denn nur eine produzierende Landwirtschaft pflegt auch die Landschaft, schafft Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen der landw. Produktion.

C 3 Tourismus

Schutz- und Schongebiete sowie bisher noch wenig oder unerschlossene Landschaftskammern müssen längerfristig ungestört erhalten bleiben.

Diese neue Formulierung lehnen wir strikt ab. Die Bedürfnisse des Tourismus sind angemessen zu berücksichtigen.

Energie- und Wasserversorgung

C 18 Kantonale Interessengebiete Energieversorgung sichern

 

Die 4 vorgesehenen Projekte unterstützen wir. Die sich abzeichnende Energieknappheit, die auch nicht mit der bisher bekannten Alternativenergie aufgefangen werden kann, fordert eine neue Diskussion zum Thema Kernenergie. Ein neues Projekt Nr. 5 ist wie folgt aufzunehmen:

Vorhaben: Ersatzkernkraftwerk. Gemeinde: Mühleberg. Koordinationsstand: Planung.

C 19 Öffentliche Wasserversorgung sichern

Diese Massnahme ist wohl im Berg- und Hügelgebiet nicht umsetzbar und deshalb abzulehnen. Der Zeit- und der Finanzrahmen sind eng gesteckt. Die öffentliche Wasserversorgung sollte weiterhin Sache der Gemeinden, Regionen und privater Trägerschaften sein. Wir sehen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Neues Strategiekapitel Bildung, Gesundheit, Soziales

C 7 Infrastrukturen für Bildung, Gesundheit und Soziales

Hier steht für uns klar fest:

umfassende Grundversorgung: dezentral

stufengerecht: regional

Spezialversorgung, hoch spezialisiert: zentral

C 17 Entwicklung der Schulstrukturen

Der Kindergarten und die Volksschule bis zur 6. Klasse: auf dieser Stufe ist ein möglichst wohnnaher Schulbesuch wünschenswert. Speziell das Berg- und Hügelgebiet, welches durch Kinderrückgang die Entvölkerung schon stark spürt, würde eine zunehmende Zentralisierung stark spüren.

Naturgefahren und Fruchtfolgeflächen

D 14 Naturgefahren

Die Gefahrenkarten sind mit hoher Priorität fertig zu stellen.

D 03 Naturgefahren in der Ortsplanung berücksichtigen

Keine Bemerkungen

A 06 Fruchtfolgeflächen (FFF) schonen

Bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf die FFF besonders Rücksicht zu nehmen. (siehe Motion Reber, Schori: Haushälterische Bodennutzung und Schutz der landwirtschaftlich besten Flächen, Annahme der Motion mit 118 Stimmen und einer Gegenstimme, Datum: 24. Juni 2004)

Wir begrüssen und unterstützen diese Massnahmen.

Regionalpärke

E 15 Strategien Landschaftsentwicklung

Der Kanton unterstützt Initiativen für die Schaffung von Pärken nach NHG und weiteren nachhaltigen Entwicklungsmodellen.

Regionalpärke sind im Entstehen. Wir unterstützen eine Entwicklung, die den Menschen in diesen Gebieten Entwicklungschancen offen hält.

Weitere Anpassungen und neue Massnahmenblätter

C 04 Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP) realisieren

Die Stärke der Berner Wirtschaft ist ihre breite Fächerung wie auf der Stufe der KMU. Kantonale Entwicklungsschwerpunkte sind richtig, aber dem ländlichen Raum müssen ebenfalls Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.

C 15 Abfallsentsorgungsanlagen von kantonaler Bedeutung

Keine Bemerkung

E 03 Überregionale Verbreitungshindernisse für Wildtiere abbauen.

Hier besteht kein Handlungsbedarf.