Vernehmlassung
Erlass der Strassenverordnung
20.06.2008
Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zum Erlass der Strassenverordnung
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herrn
Für die Gelegenheit zur Stellungnahme über den Erlass zur Strassenverordnung danken wir Ihnen.
Den Vortrag des Regierungsrats haben wir studiert. Die Verordnung haben wir mit dem Strassengesetz verglichen und machen nachfolgende Bemerkungen.
Art. 10 wir gehen davon aus, dass die unter Absatz 2, Bst. a – d aufgeführten Klassifizierungen mit den entsprechenden Verbänden und Interessenvertretern der Transportunternehmungen abgesprochen wurden.
Art. 14, Abs. 2 \“auf höchstens fünf Jahre\“ streichen! Neu auf höchstens 1 Jahr, wie im Vortrag des Regierungsrates, Seite 8 aufgeführt.
Art. 18 Buchstabe i ersatzlos streichen! Enteignung zur Leistung von Realersatz wird von uns abgelehnt.
Art. 20 Ergänzen mit folgender Aussage: \“Auf Luxus ist beim Ausbaustandard grundsätzlich zu verzichten\“.
Art. 26, Abs. 2 Befristeter Verkehrsversuch nicht 5 Jahre, sondern 1 Jahr. Wie auch schon in Artikel 14 erwähnt.
Art. 38, Abs. 1 Sinngemäss Art. 51, Abs. 2, SG neu einfügen
Art. 59, Abs. 1 Die vorliegende Verordnungsbestimmung widerspricht dem Gesetz. Wie SG, Freihaltung von 0.5 m generell einhalten.
Abs. 4 ist ersatzlos zu streichen, weil unvernünftig und in der Praxis nicht umsetzbar.
Art. 60 – die Strassenabstände sind gem. SG, Artikel 76 zu übernehmen.
– Bst. b c. Die genannten Abstände sind zu gross. Wir schlagen vor die Grenzabstände gem. Waldgesetz zu übernehmen.
Wir bitten um die positive Aufnahme unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.