Sektion Grosses Moos

Vernehmlassung

Änderung des Datenschutzgesetzes aufgrund der Umsetzung von Schengen/Dublin

05.06.2007

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,
sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank, dass Sie uns Gelegenheit geben, uns zur Änderung des Datenschutzgesetzes aufgrund der Umsetzung von Schengen/Dublin zu äussern.

Wir stimmen den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu. Sie sind pragmatisch und beschränken sich auf die Erfüllung der Vorgaben der EU. Das Ziel einer mit dem EU-Recht kompatiblen kantonalen Datenschutzgesetzgebung wird erfüllt. Wir gehen allerdings davon aus, dass beim Vollzug der Bestimmungen mit Augenmass vorgegangen wird und die Gemeinden nicht über Gebühr mit neuen Aufgaben belastet werden.

Nicht einverstanden sind wir mit der vorgeschlagenen Lösung bezüglich der Ressourcen. Die Vorgaben von Schengen/Dublin verlangen einen eigenen Voranschlag für die Aufsichtsstelle, auf welchen Regierung und Verwaltung keinen Einfluss nehmen dürfen. In den Ausführungen steht, dass dies namentlich bedeute, \“%u2026dass das Budget der Aufsichtsstelle nicht aus finanziellen Gründen gekürzt werden darf und von allgemeinen Massnahmen zur Sanierung des Finanzhaushalts ausgenommen ist.\“ Art. 33a Abs. 3 besagt, dass der Regierungsrat den von der Aufsichtsstelle erstellten Voranschlag unverändert in den Finanzplan und Voranschlag des Kantons zu übernehmen habe. Einen solchen \“Blankoscheck\“ lehnen wir ab. Deshalb beantragen wir die ersatzlose Streichung von Art. 33a Abs. 3 zugunsten derjenigen Regelung, wie sie bei den kantonalen Gerichten praktiziert wird.

Für die Berücksichtigung dieses Anliegens danken wir bestens.