Sektion Grosses Moos

Medienmitteilung

Zur Aufschiebung der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes: Spielregeln gelten auch für die Exekutive

13.11.2015

Die SVP Kanton Bern hat mit Staunen von der regierungsrätlichen Verlautbarung zur Revision der Sozialhilfegesetzgebung Kenntnis genommen. Die Motion Studer zur Optimierung der Sozialhilfe ist seit langem überwiesen, nun aber soll die Umsetzung auf den St. Nimmerleinstag hinausgeschoben werden, bis nach den Wahlen? Die SVP Kanton Bern ist bereit zu übernehmen.

 

Die SVP Kanton Bern wurde in den letzten Wochen und Monaten mit seltsamen Fragen aus der GEF konfrontiert. Was der Regierungsrat im heutigen Communiqué als runden Tisch bezeichnet, waren in Tat und Wahrheit diverse Einzelgespräche mit dem Ziel, die einzelnen Fraktionen über die Haltung der jeweils anderen Parteien und die einzelnen Aussagen des Regierungsrates in den Gesprächen im Dunkeln zu lassen. Transparenz sieht anders aus und von einem runden Tisch zu sprechen, ist befremdend.

 

Die Frage drängt sich auf, wie der Regierungsrat dazu kommt, ohne Konsultation der GSok das Geschäft zu verschieben, ungeachtet jeglicher Fristen und Gepflogenheiten des Ratsbetriebs. Die Exekutive hat einen Auftrag, den es umzusetzen gilt. Das Nichterfüllen des Auftrags grenzt an Arbeitsverweigerung.

 

Die SVP Kanton Bern ist äusserst irritiert, aber sie ist bereit, das regierungsrätliche Vorgehen vom Blickwinkel der Chance aus zu betrachten: die Chance nämlich für den künftigen Gesundheitsdirektor, die Vorlage nach dem Amtsantritt anzupacken und zu aller Nutzen umzusetzen.