Sektion Grosses Moos

Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG)

05.02.2019

Mit der Einführung des IPSAS-konformen HRM2 sollten die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Rechnungslegung gewährleistet werden. Deshalb ist die SVP auch der Meinung, dass sich die Ausnahmen von den übergeordneten Regelwerken auf ein absolutes Minimum beschränken sollten. Sorgen macht die Tatsache, dass mit HRM2 leider auch eine Schönung der Bilanzen einhergeht durch die Bewertung der Investitionen. Wenn beispielsweise reparierte Wasserleitungen in der Bilanz plötzlich aktiviert werden müssen, erscheint die finanzielle Lage einer Gemeinde unweigerlich in einem besseren Licht, als sie tatsächlich ist. Diese heiklen Effekte der Umsetzung von HRM2 erachtet die SVP als beunruhigend. Dennoch stimmen wir der Änderung grundsätzlich zu, bitten aber um Berücksichtigung unserer Anmerkungen. Insbesondere müssen Sofortabschreibungen wieder möglich sein, um die obgenannten täuschenden Effekte zu verhindern.

Allgemeine Bemerkungen

Im vorliegenden Gesetz werden die massgebenden Rechnungslegungsbestimmungen des Kantons im Grundsatz definiert; so auch die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben. An diese Vorgaben haben sich Regierung und Verwaltung zu halten und sie der Jahresrechnung zugrunde zu legen. Deshalb ist es wichtig, dass die Bestimmungen klar und unmissverständlich festgehalten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in der Auslegung der Abbildung von Geschäftsfällen Differenzen zwischen der Verwaltung, dem Regierungsrat und der Finanzkontrolle entstehen können. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass kein Interpretationsspielraum offen gelassen werden darf.

Mit der vorliegenden Gesetzesrevision legt der Kanton Bern weitere Ausnahmen von HRM2/IPSAS fest. Die vielen notwendigen Abweichungen von IPSAS lassen die berechtigte Frage zu, inwieweit der Kanton Bern sich wirklich an diesen internationalen Rechnungslegungsstandard anlehnen soll. An dieser Stelle verweisen wird auf die überwiesene Planungserklärung Nr. 3 in Zusammenhang mit der Beschlussfassung in der Novembersession 2018 des Grossen Rates über den Geschäftsbericht 2017. Demnach wird der Regierungsrat aufgefordert, den Nutzen der Anlehnung an IPSAS sowie die Folgen einer möglichen Abkehr von IPSAS in der Rechnungslegung zu prüfen. Die SVP Kanton Bern unterstreicht hiermit, diese grundsätzliche Fragestellung prioritär anzugehen.

Andere Abweichungen betreffen aber den (tieferen) HRM2-Standard. Er ist bekanntlich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Kantone vor 10 Jahren geeinigt hatten, und lässt relativ grosse Entscheidungsspielräume bei der Umsetzung zu. Dennoch muss der Kanton Bern auch hier Abweichungen rechtlich verankern, damit er seine bisher praktizierte und weiterhin angestrebte Rechnungsführung und -legung legitimieren kann. Die SVP Kanton Bern hat dafür nur ein beschränktes Verständnis. Die Rechnungslegung und die Jahresrechnung hat ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kantons zu vermitteln. Eine Vielzahl von Ausnahmen oder bernische Eigenheiten sind dem true-and-fair-view-Grundsatz abträglich und beeinträchtigen die Vergleichbarkeit und die Transparenz, und führen letztlich zu einem Zielkonflikt mit übergeordneten Branchenstandards.

Kritisch beurteilen wir unter Verweis auf die Grossratsdebatte zur Motion 058-2018 «PPP-Projekte müssen wieder möglich sein» die Änderungen betreffend der PPP-Finanzierungen in Art. 11 Abs. 1 des Entwurfs.

Schliesslich sind wir der Auffassung, dass Sofortabschreibungen, wie sie in Art. 17 Abs. 2a des Entwurfs vorgesehen sind, künftig auch den Gemeinden wieder zu ermöglichen sind.