Sektion Grosses Moos

Vernehmlassung

Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)

14.10.2005

Die SVP-Kanton Bern lehnt den Entwurf ab …

Eidgenössisches Büro für
Konsumentenfragen
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Bern, 13. Oktober 2005


Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 14. Juli 2005 unterbreiten Sie uns den Revisionsentwurf des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) zur Stellungnahme. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung. Die Geschäftsleitung der SVP-Kanton Bern hat an ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2005 u.a. aus folgenden Gründen diesen Entwurf abgelehnt:

1) Unnötige Vergrösserung der Bürokratie.
2) Bestehende Vorschriften sollen durchgesetzt werden, statt dass man neue schafft.
3) Vertragswiderruf oder Verbandsklage bei mangelhafter Deklaration wird wie beim Ver-bandsbeschwerderecht andernorts zu Problemen führen.

Darum muss die Notwendigkeit der vorliegenden Revision in Frage gestellt werden. Für die weitere Entwicklung des Konsumentenschutzes und insbesondere bei der Umsetzung neuer Normen ist nämlich festzuhalten, dass sich der Konsumentenschutz in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern bereits heute auf einem hohen Niveau bewegt. Gerade im Vergleich zur EU ist ein Revisionsbedarf nicht unbedingt ausgewiesen.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Mit freundlichen Grüssen
SVP – Kanton Bern
Der Präsident: Hermann Weyeneth, Nationalrat
Der Geschäftsführer: Christoph Neuhaus