Sektion Grosses Moos

Medienmitteilung

Zwei Beschwerden im Interesse der Demokratie

23.09.2011

Die SVP Kanton Bern reicht beim Verwaltungsgericht und beim Bundesgericht Beschwerde ein: Sie kämpft damit entschlossen dafür, dass künftig ordnungsgemäss zustande gekommene demokratische Entscheide akzeptiert werden, auch wenn sie knapp ausfallen.

Für die SVP Kanton Bern ist die Sachlage in der Schweizerischen Demokratie Werden bei der Auszählung von Abstimmungen Unregelmässigkeiten festgestellt oder besteht auch nur der begründete Verdacht, dass nicht sauber gearbeitet worden ist, ist der Fall eindeutig: Hier muss nachgezählt werden. Sonst ist das Vertrauen in die demokratischen Institutionen tatsächlich gefährdet. Werden dagegen keine Unregelmässigkeiten festgestellt, ist ebenso klar: Es besteht kein Grund, nochmals nachzuzählen. Demokratische Entscheide sind immer Momentaufnahmen, Wiederholungen machen den Aufwand an Zeit und Geld, den Freiwillige im Abstimmungskampf geleistet haben, mit einem Schlag zunichte und lassen die Aufwendungen des Staates für das Abstimmungsprozedere zu sinnlosen Ausgaben werden.

Die SVP Kanton Bern geht daher gegen die Entscheide im Nachgang der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer nicht nur politisch, sondern auch rechtlich vor: Sie deponiert zwei Beschwerden:

Ein Revisionsgesuch an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit dem Ersuchen, das Urteil vom 22. Juni 2011 mit dem Nachzählungsauftrag in Wiedererwägung zu ziehen und angesichts der erst nachträglich entdeckten, verfrühten Ver­nichtung von Stimmzetteln auf eine Nachzählung oder Wiederholung zu verzichten und das Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011, das bereits erwahrt worden war, zu bestätigen.

Eine Stimmrechtsbeschwerde an das Schweizerische Bundesgericht mit dem Hauptantrag, auf die angeordnete Wiederholung der Abstimmung sei zu verzichten. Gleichzeitig wird beantragt, dieses Verfahren zu sistieren, bis das Verwaltungsgericht des Kantons Bern über die Revision des Urteils vom 22. Juni 2011 entschieden hat.

Mit dem Revisionsgesuch erhält das Verwaltungsgericht die Chance, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Wenn das Verwaltungsgericht keine Bereitschaft für eine Korrektur zeigt, wird die Beschwerde beim Bundesgericht aktiviert. Gleichzeitig bleibt die SVP auf politischer Ebene im Grossen Rat und im Nationalrat aktiv mit dem Ziel, dass die Bernerinnen und Berner künftig nicht bei knappen Resultaten noch einmal zur Urne gebeten werden und dass sie umgehend in den Genuss der Steuerentlastung bei der Motorfahrzeugsteuer kommen.